Für Ihre Meldung auf einen Verstoß nach dem "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen" (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) stellen wir Ihnen hier diese digitale Plattform zur Verfügung. Damit stellen wir sicher, das Vertraulichkeit (auf Wunsch Anonymität) und einen Zugriff nur durch unsere Ombudsstelle und Sie als Hinweisgeber, gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, das diese Plattform zur Meldung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach §2 HinSchG genutzt werden soll, wie sie hier auszugsweise aufgelistet sind:
Verstöße, die strafbewehrt sind, Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften mit Vorgaben zum Umweltschutz, zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten, zur Sicherheit in der Informationstechnik, Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen, sowie Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.
Hier können Sie uns jederzeit und auf Wunsch anonym eine Meldung auf einen Verstoß geben. Sie werden dabei Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
Stadt Schleswig in Kooperation mit den Ämtern Arensharde, Geltinger Bucht, Haddeby, Südangeln und der Stadt Kappeln
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig
Telefon: 04621 814-137
Stadt Schleswig - Der Bürgermeister
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig
Die Stadt Schleswig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister.
Melden Sie sich hier zu Ihrer bestehenden Meldung an, um Nachrichten und Rückfragen zu Ihrer Meldung einzusehen oder Ergänzungen vorzunehmen.
Nützliches zur Abgabe Ihrer Meldung
Im Folgenden werden Sie Schritt für Schritt durch die Abgabe Ihrer Meldung an uns geführt.
Möchten Sie uns Ihren Namen nicht mitteilen, respektieren wir diese Entscheidung. Auch dann können Sie über dieses Hinweisgebersystem anonym mit uns kommunizieren. Da sich im Laufe der Bearbeitung Ihrer Meldung wichtige Rückfragen ergeben können, freuen wir uns, wenn Sie von der Möglichkeit eines Dialogs Gebrauch machen und so die Aufklärung weiter unterstützen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Bitte tragen Sie die Informationen in das Meldeformular ein
Die E-Mail Adresse wird im Zusammenhang mit dem Zugang zu Ihrer Meldung verwendet, um den Eingang Ihrer Meldung zu bestätigen, Sie über deren Verlauf und Abschluss zu informieren oder ggf. Rückfragen stellen zu können.
Hier können Sie optional den anonymen Zugang zu Ihrer Meldung anlegen
Bitte wählen Sie ein Passwort mit:
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- mindestens 1 Großbuchstabe
- mindestens 1 Kleinbuchstabe
- mindestens 1 Zahl
- mindestens 1 Sonderzeichen
Bitte tragen Sie die Informationen in das Meldeformular ein
Bitte vergewissern Sie sich, dass die hochgeladenen Dateien keinen Informationen enthalten, die Sie nicht mitteilen möchten. Beachten Sie bitte auch, dass Dateien versteckte Informationen über Urheber oder personenbezogene Daten enthalten können. Dies trifft insbesondere auf Office-Dateien (wie etwa XLS, XLSX, DOC, DOCX etc.) und Bilddateien (wie etwa JPEG, PNG, GIF etc.) zu. Bitte entfernen Sie diese Informationen gegebenenfalls vor dem Hochladen.
PDF, DOCX, DOC, ODT, XLSX, XLS, ODS, PPTX, PPT, ODP, ACCDB, MDB, TXT, LOG, XML, PNG, JPG, GIF, SVG, MP3, WMA, MP4, MOV, AVI, WMV, ZIP. Insgesamt bis zu 20 MB
Überprüfen Sie Ihre Eingaben und senden Sie die Meldung ab
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Sie haben ein Passwort festgelegt. Mit diesem Passwort und der Melde-ID, welche Sie nach Absenden Ihrer Meldung erhalten, können Sie dauerhaft anonym auf die Korrespondenz zu Ihrer Meldung zugreifen.
Bitte tragen Sie hier die Organisation ein, für die Sie einen Hinweis abgeben möchten: Stadt Schleswig, Amt Arensharde, Amt Geltinger Bucht, Amt Haddeby, Amt Südangeln oder Stadt Kappeln
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Anwendungsbereich
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Datum des Ereignisses
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Wo ist es passiert?
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Wer war beteiligt?
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